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Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 06.09.2024
- 2 A 489/23.A, 2 A 1132/24.A und 2 A 1131/24.A -
Regelmäßig kein erneutes Asylverfahren in Deutschland nach Schutzgewährung in Griechenland
Keine menschenrechtswidrige Behandlung für junge Männer durch systemische Schwachstellen" im dortigen Aufnahmesystem
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass jedenfalls männlichen anerkannten Schutzberechtigten, die allein nach Griechenland zurückkehren und jung, gesund und arbeitsfähig sind, dort keine menschenrechtswidrige Behandlung durch systemische Schwachstellen im griechischen Aufnahmesystem droht. Damit haben sie keinen Anspruch auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens in Deutschland. Etwas anderes soll gegebenenfalls für solche Personen gelten, bei denen individuelle Besonderheiten vorliegen.
Den Klägern aller drei Verfahren war bereits in
Kein Asylverfahren für junge Männer mit Flüchtlingsstatus in Griechenland
In zwei Verfahren hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof nunmehr die Berufungen gegen die Urteile des VG Gießen zurückgewiesen. Zur Begründung hat der Senat im Wesentlichen ausgeführt, den Klägern drohe in
Für ältere Menschen droht Menschenrechtswidrigkeit
In dem dritten Verfahren hat der Senat der Berufung demgegenüber stattgegeben. Für aufgrund von Krankheit nicht erwerbsfähige Personen im rentenfähigen Alter, die keine Hilfe von Angehörigen zu erwarten hätten, bestünden in
Der Senat hat in allen drei Verfahren die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen, da von der Rechtsprechung zahlreicher anderer Oberverwaltungsgerichte in Deutschland abgewichen wird, die grundsätzlich systemische Mängel in
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.09.2024
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34328
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