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Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Urteil vom 14.04.1969
- 8 U 91/68 -
Streit um Höhe des Fahrpreises: Taxifahrer darf Fahrgast zwecks Feststellung der Identität festhalten
Festnahme vom Selbsthilferecht nach § 229 BGB gedeckt
Besteht zwischen einem Fahrgast und dem Taxifahrer Streit über die Höhe des Fahrpreises, so darf der Taxifahrer den Fahrgast zwecks Feststellung der Identität festhalten, wenn der Fahrgast versucht zu fliehen und daher eine Identitätsfeststellung verhindert wird. Die Festnahme ist in einem solchen Fall vom Selbsthilferecht nach § 229 BGB gedeckt. Dies geht aus einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich ein
Festnahmerecht zur Feststellung der Personalien des Fahrgastes bestand
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg entschied, dass der
Pflicht zur Vorlage des Personalausweises oder zum Warten auf Polizei bestand
Es habe für den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.09.2014
Quelle: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, ra-online (zt/MDR 1969, 759/rb)
Jahrgang: 1969, Seite: 759 MDR 1969, 759
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Dokument-Nr. 18906
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