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Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Beschluss vom 24.01.2011
- 3 Ws 8/11 -
Hanseatisches Oberlandesgericht hält nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung in so genannten Altfällen für zulässig
Gericht legt Verfahren wegen abweichender Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg ist der Auffassung, dass trotz der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Sicherungsverwahrung in Altfällen nachträglich über zehn Jahre hinaus verlängert werden kann. Aufgrund abweichender Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte hat das Gericht das Verfahren dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
In dem zugrunde liegenden Verfahren wendet sich der wegen Totschlags und anderer Gewaltverbrechen vorbestrafte 60jährige Beschwerdeführer gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hamburg vom 20. Dezember 2010, mit der die Fortdauer seiner bereits 1993 angeordneten
Gericht ordnet Fortdauer der Sicherungsverwahrung aufgrund konkret vorliegender hochgradiger Gefahr schwerster Gewaltverbrechen an
Mit dem am 31. Januar 1998 in Kraft getretenen Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen schweren
Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte muss Gesetzgeber vorbehalten bleiben
Die nachträgliche
Gemäß Gerichtsverfassungsgesetz besteht Vorlagepflicht zum Bundesgerichtshof
Wegen der fortbestehenden höchsten Gefährlichkeit des Beschwerdeführers für die Allgemeinheit ist die weitere Vollstreckung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.02.2011
Quelle: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg/ra-online
- OLG Koblenz: Urteil des EGMR führt nicht zwangsläufig zur Aufhebung der Sicherungsverwahrung
(Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 07.06.2010
[Aktenzeichen: 1 Ws 108/10, ve]) - Sicherungsverwahrung – Keine automatische Entlassung nach 10 Jahren
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 14.07.2010
[Aktenzeichen: 2 Ws 431/10])
- Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht bestätigt Unzulässigkeit der weiteren Sicherungsverwahrung in so genannten „Altfällen“
(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15.07.2010
[Aktenzeichen: 1 OJs 2/10 (1 Ws 267/10) und 1 OJs 3/10 (1 Ws 268/10)]) - OLG Frankfurt: Nachträgliche Sicherungsverwahrung über die Höchstdauer hinaus unzulässig
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 01.07.2010
[Aktenzeichen: 3 Ws 539/10])
- EGMR: Nachträgliche Anordnung zur Unterbringung eines Strafgefangenen im Gefängnis zu Präventionszwecken unzulässig
(Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 13.01.2011
[Aktenzeichen: 6587/04]) - EGMR bekräftigt Rechtsprechung zu Unzulässigkeit der nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung
(Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 13.01.2011
[Aktenzeichen: 17792/07, 20008/07, 27360/04 und 42225/07])
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Dokument-Nr. 11082
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