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Donnerstag, 18. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GuT 2012, 75

Zeitschrift: Gewerbemiete und Teileigentum (GuT),
Jahrgang: 2012, Seite: 75

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GuT 2012, 75:

Bundesgerichtshof, Urteil vom25.01.2012
- VIII ZR 95/11 -

Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen ausreichend

Für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei einem Fernabsatzgeschäft ist die Angabe einer Postfachadresse des Widerrufsadressaten ausreichend. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GuT 2012, 75 wird teils auch als „GuT 12, 75“, „GuT 2012, S. 75“ oder „GuT 12, S. 75“ zitiert.




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