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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GuT 2010, 349
Zeitschrift: Gewerbemiete und Teileigentum (GuT),
Jahrgang: 2010, Seite: 349
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GuT 2010, 349:
Kammergericht Berlin, Urteil vom08.09.2010
- 12 U 194/09 -
Nicht mehr als 10 Prozent Mietminderung aufgrund fehlender Trinkqualität des Leitungswassers in gemietetem Atelier möglich
Wird eine Wohnung zum Zwecke der Nutzung als Arbeits-, Lager- und Ausstellungsfläche gemietet, so können bei der Feststellung eines möglichen Mietmangels nicht die selben Kriterien angelegt werden wie bei einem Mietobjekt, das vor allem dem Wohnzweck dienen soll. So ist die Versorgung mit Trinkwasser aus der Leitung und auch die Möglichkeit, die Dusche im Bad uneingeschränkt zu nutzen, für den vertraglich vereinbarten Gebrauch nicht unbedingt notwendig und stellt deshalb einen geringen Mietmangel dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GuT 2010, 349 wird teils auch als „GuT 10, 349“, „GuT 2010, S. 349“ oder „GuT 10, S. 349“ zitiert.