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Donnerstag, 18. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GuT 2010, 336

Zeitschrift: Gewerbemiete und Teileigentum (GuT),
Jahrgang: 2010, Seite: 336

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GuT 2010, 336:

Bundesgerichtshof, Urteil vom11.08.2010
- XII ZR 123/09 -

"Thor Steinar": Gewerberaummieter muss Vermieter vor Anmietung über außergewöhnliche Umstände aufklären, die für den Vermieter von Bedeutung sind

Mieter sind verpflichtet, Vermieter vor Abschluss eines Gewerbe­raummiet­vertrages über außergewöhnliche Umstände aufzuklären, mit denen der Vermieter nicht rechnen kann und die offensichtlich für diesen von erheblicher Bedeutung sind. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GuT 2010, 336 wird teils auch als „GuT 10, 336“, „GuT 2010, S. 336“ oder „GuT 10, S. 336“ zitiert.




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