Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GuT 2006, 237
Zeitschrift: Gewerbemiete und Teileigentum (GuT),
Jahrgang: 2006, Seite: 237
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GuT 2006, 237:
Bundesgerichtshof, Urteil vom07.06.2006
- XII ZR 34/04 -
Bei Einbruchsgefahr durch unzureichend vermauerte Wandöffnung liegt ein Mietmangel vor
Befindet sich in einem vermieteten Ladenlokal eine Wandöffnung, die nur unzureichend vermauert ist und durch die ein erleichterter Einbruch in das Ladenlokal möglich ist, so stellt dies einen Mietmangel dar. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GuT 2006, 237 wird teils auch als „GuT 06, 237“, „GuT 2006, S. 237“ oder „GuT 06, S. 237“ zitiert.