wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GesR 2017, 511

Zeitschrift: GesundheitsRecht (GesR),
Jahrgang: 2017, Seite: 511

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GesR 2017, 511:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom06.04.2017
- OVG 12 B 7.16 -

Videoüberwachung des Eingangsbereichs einer Zahnarztpraxis wegen abstrakter Gefahr von Straftaten stellt Verstoß gegen Bundes­daten­schutz­gesetz dar

Deckt eine Kamera den Eingangsbereich einer Zahnarztpraxis ab, um der abstrakten Gefahr einer Straftat zu begegnen, so liegt ein Verstoß gegen das Bundes­daten­schutz­gesetz (BDSG) vor. Da vor allem mildere Mittel vorliegen, wie etwa Aufbewahrung von Wertsachen im videoüberwachten nicht öffentlichen Bereich, Personaleinsatz sowie Verpixelung, ist die Videoüberwachung des öffentlichen Raums nicht nach § 6 b BDSG gerechtfertigt. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle GesR 2017, 511 wird teils auch als „GesR 17, 511“, „GesR 2017, S. 511“ oder „GesR 17, S. 511“ zitiert.