Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GesR 2017, 232
Zeitschrift: GesundheitsRecht (GesR),
Jahrgang: 2017, Seite: 232
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GesR 2017, 232:
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom14.02.2017
- 4 U 1256/16 -
In Sachsen haften für Behandlungsfehler eines Notarztes die Rettungszweckverbände oder die Landkreise und kreisfreien Städte
Kommt es während eines Rettungseinsatzes zu einem Behandlungsfehler eines Notarztes, so haften dafür in Sachsen entweder die Rettungsverbände oder die Landkreise und kreisfreien Städte, wenn sich diese nicht zu einem Rettungsverband zusammengeschlossen haben. Eine Haftung der Krankenkassen und deren Verbände besteht nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GesR 2017, 232 wird teils auch als „GesR 17, 232“, „GesR 2017, S. 232“ oder „GesR 17, S. 232“ zitiert.