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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GesR 2014, 444
Zeitschrift: GesundheitsRecht (GesR),
Jahrgang: 2014, Seite: 444
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GesR 2014, 444:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom07.03.2014
- 13 WF 22/14 -
Samenspende und Vaterrechte: Mütter sind biologischem Vater gegenüber zur Auskunft über persönliche Verhältnisse des gemeinsamen Kindes verpflichtet
Die Kindesmutter eines durch Samenspende gezeugten Kindes hat dem Samenspender auf Verlangen Auskunft über das Kind zu erteilen. Die Auskunft kann nur dann verweigert werden, wenn sie rechtsmissbräuchlich verlangt wird oder ihre Erteilung dem Kindeswohl widerspricht. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bewilligte damit dem antragstellenden Vater Verfahrenskostenhilfe. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GesR 2014, 444 wird teils auch als „GesR 14, 444“, „GesR 2014, S. 444“ oder „GesR 14, S. 444“ zitiert.