Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GesR 2014, 344
Zeitschrift: GesundheitsRecht (GesR),
Jahrgang: 2014, Seite: 344
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GesR 2014, 344:
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom26.02.2014
- 5 U 1441/13 -
Sturz einer Patientin beim Patiententransport: Bei festgestellter Reisefähigkeit schuldet Reha-Klinik einfachen Transport ohne besonders geschultes Begleitpersonal
Ist die Reisefähigkeit einer Reha-Patientin medizinisch festgestellt worden, so schuldet die Reha-Klinik einen einfachen Transport ohne besonders geschultes Begleitpersonal. Eine besondere Sicherungspflicht besteht mithin nicht. Stürzt daher die Patientin, so kann der Reha-Klinik regelmäßig keine Pflichtverletzung angelastet werden. Ein Schadenersatzanspruch besteht somit in der Regel nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GesR 2014, 344 wird teils auch als „GesR 14, 344“, „GesR 2014, S. 344“ oder „GesR 14, S. 344“ zitiert.