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Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 08.11.2022
- C-873/19 -
EuGH: Umweltverbände haben Klagebefugnis gegen Typgenehmigung für Thermofenster
Übereinkommen von Aarhus in Verbindung mit der Charta verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Gewährung eines wirksamen gerichtlichen Schutz es
Anerkannte Umweltverbände dürfen vor Gericht gegen die Zulassung von Autos mit umstrittenen Abschalteinrichtungen vorgehen. Das entschied der Europäische Gerichtshof. In der Bekanntgabe des Urteils heißt es, die EU-Mitgliedsstaaten müssten den Verbänden die Möglichkeit geben, die Beachtung des europäischen Umweltrechts überprüfen zu lassen.
Die
VG hatte an Klagebefugnis der DUH gezweifelt
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht, das in Bezug auf diese beiden Punkte Zweifel hat, hat den Gerichtshof um Auslegung zum einen des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten in Verbindung mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) und zum anderen der Verordnung Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge ersucht.
EuGH: Umweltvereinigung ist nach nationalem Recht zur Einlegung von Rechtsbehelfen berechtigt
Mit seinem Urteil antwortet der Gerichtshof erstens, dass das Übereinkommen von Aarhus in Verbindung mit der Charta dahin auszulegen ist, dass es einer Umweltvereinigung, die nach nationalem Recht zur Einlegung von Rechtsbehelfen berechtigt ist, nicht verwehrt werden darf, eine Verwaltungsentscheidung, mit der eine EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge erteilt oder geändert wird, die möglicherweise gegen das Verbot der Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, verstößt, vor einem innerstaatlichen Gericht anzufechten. Das Übereinkommen von Aarhus verpflichtet nämlich in Verbindung mit der Charta die Mitgliedstaaten dazu, einen wirksamen gerichtlichen Schutz zu gewährleisten, und verbietet es ihnen, Umweltvereinigungen jede Möglichkeit zu nehmen, die Beachtung bestimmter Vorschriften des Unionsumweltrechts überprüfen zu lassen.
EuGH präzisierte außerdem seine Linie hinsichtlich der Thermofenster
Zweitens erinnert der Gerichtshof, was das fragliche
Gerichtshof bekräftigte zudem frühere Entscheidungen: Thermofenster nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig
Außerdem ist, wie der Gerichtshof ebenfalls bereits entschieden hat, eine solche „Notwendigkeit“ der Verwendung einer Abschalteinrichtung nur dann gegeben, wenn zum Zeitpunkt der EG-Typgenehmigung dieser Einrichtung oder des mit ihr ausgestatteten Fahrzeugs keine andere technische Lösung unmittelbare Risiken für den Motor in Form von Beschädigung oder Unfall, die beim Fahren eines Fahrzeugs eine konkrete Gefahr hervorrufen, abwenden kann. Der Gerichtshof weist jedenfalls darauf hin, dass selbst bei Vorliegen der oben beschriebenen Notwendigkeit die Abschalteinrichtung, wenn sie während des überwiegenden Teils des Jahres unter normalen Fahrbedingungen funktionieren sollte, unzulässig ist. Ließe man nämlich eine solche Einrichtung zu, würde dies dazu führen, dass die Ausnahme häufiger zur Anwendung käme als das Verbot, wodurch der Grundsatz der Begrenzung der Stickstoffoxid (NOx)-Emissionen unverhältnismäßig beeinträchtigt würde.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2022
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32341
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