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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GWR 2017, 85
Zeitschrift: Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (GWR),
Jahrgang: 2017, Seite: 85
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GWR 2017, 85:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom22.09.2016
- 2 AZR 700/15 -
BAG: Schwerbehinderter Arbeitnehmer hat grundsätzlich drei Wochen nach Kündigung Zeit sich auf Schwerbehinderung zu berufen
Das Recht eines Arbeitnehmers sich als Schwerbehinderter auf den Sonderkündigungsschutz des § 168 SGB IX zu berufen, unterliegt der Verwirkung. Das Recht wird grundsätzlich nicht verwirkt, wenn der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung die Schwerbehinderung geltend macht. Die Drei-Wochen-Frist ergibt sich aus § 4 Satz 2 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GWR 2017, 85 wird teils auch als „GWR 17, 85“, „GWR 2017, S. 85“ oder „GWR 17, S. 85“ zitiert.