Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR 2020, 555
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR),
Jahrgang: 2020, Seite: 555
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR 2020, 555:
Bundesgerichtshof, Urteil vom17.12.2019
- VI ZR 504/18 -
BGH: Zulässige identifizierende Bildberichterstattung über öffentlich unbekannte Person bei rechtswidriger Untervermietung an Medizintouristen
Eine identifizierende Bildberichterstattung über eine von einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren betroffenen Person wegen der rechtswidrigen Untervermietung an Medizintouristen ist auch dann zulässig, wenn die Person in der Öffentlichkeit unbekannt ist. Das öffentliche Interesse an der Berichterstattung geht in diesem Fall vor. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GRUR 2020, 555 wird teils auch als „GRUR 20, 555“, „GRUR 2020, S. 555“ oder „GRUR 20, S. 555“ zitiert.