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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR 2015, 156
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR),
Jahrgang: 2015, Seite: 156
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR 2015, 156:
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom18.12.2014
- C-364/13 -
Unbefruchtete Eizellen, die sich nicht zum Menschen entwickeln können, sind nicht als "menschlicher Embryo" einzustufen
Ein Organismus, der sich nicht zu einem Menschen entwickeln kann, ist kein menschlicher Embryo im Sinne der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen. Daher ist die Verwendung eines solchen Organismus zu industriellen oder kommerziellen Zwecken grundsätzlich patentierbar. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GRUR 2015, 156 wird teils auch als „GRUR 15, 156“, „GRUR 2015, S. 156“ oder „GRUR 15, S. 156“ zitiert.