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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GRUR 2012, 543

Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR),
Jahrgang: 2012, Seite: 543

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR 2012, 543:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom31.01.2012
- I-4 U 169/11 -

Verwender einer Abmahn­kosten­abwehr­klausel steht kein Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten zu

Der Verwender einer Abmahn­kosten­abwehr­klausel, durch die er vor Ausspruch einer anwaltlichen Abmahnung einen Vorabkontakt wünscht, wird durch diese ebenfalls gebunden. Spricht der Klauselverwender daher eine anwaltliche Abmahnung aus ohne zuvor Kontakt mit dem Betroffenen aufgenommen zu haben, steht ihm kein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GRUR 2012, 543 wird teils auch als „GRUR 12, 543“, „GRUR 2012, S. 543“ oder „GRUR 12, S. 543“ zitiert.