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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GRUR 2012, 268

Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR),
Jahrgang: 2012, Seite: 268

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR 2012, 268:

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom15.12.2011
- C-119/10 -

Red Bull kann Abfüllen von Getränkedosen mit einem dem eigenen Zeichen ähnelnden Logo nicht verbieten lassen

Das ausschließliche Abfüllen von Getränkedosen, die mit einem als Marke geschützten Zeichen versehen sind, ist keine Benutzung dieses Zeichens, die verboten werden kann. Der Dienstleistende, der lediglich im Auftrag und nach den Anweisungen eines Dritten das Abfüllen besorgt, schafft nur die technischen Voraussetzungen für eine Benutzung des einer geschützten Marke ähnlichen Zeichens durch diesen Dritten. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GRUR 2012, 268 wird teils auch als „GRUR 12, 268“, „GRUR 2012, S. 268“ oder „GRUR 12, S. 268“ zitiert.




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