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Donnerstag, 28. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GRUR 2008, 352

Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR),
Jahrgang: 2008, Seite: 352

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR 2008, 352:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom12.12.2007
- 1 BvR 1625/06 -

Rechtsanwalt darf Gegnerlisten auf der Internetseite der Rechtsanwalts­kanzlei veröffentlichen

Stellt eine Rechtsanwalts­kanzlei eine Gegnerliste auf ihre Internetseite ein, so ist dies von der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) umfasst. Denn die berufliche Außendarstellung wird als Werbung von der Berufsfreiheit geschützt. Demgegenüber verletzt die bloße Nennung von Gegnern nicht das Persönlichkeits­recht der Genannten. Dies hat das Bundesverfassungs­gericht entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GRUR 2008, 352 wird teils auch als „GRUR 08, 352“, „GRUR 2008, S. 352“ oder „GRUR 08, S. 352“ zitiert.




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