Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR 2007, 708
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR),
Jahrgang: 2007, Seite: 708
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR 2007, 708:
Bundesgerichtshof, Urteil vom19.04.2007
- I ZR 35/04 -
Bundesgerichtshof bestätigt Rechtsprechung zur Haftung von eBay bei Markenverletzungen (BGH Internetversteigerung II)
Wenn in Internetauktionshäusern (hier: eBay) Artikel verkauft werden, die fremde Markenrechte verletzen (z.B. gefälschte Markenprodukte), kann der verletzte Markenrechtsinhaber von dem Auktionshaus verlangen, dass das entsprechende Angebot unverzüglich gesperrt wird. Das gilt jedenfalls bei eindeutig zu erkennenden Markenverletzungen. Das Auktionshaus hat auch dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zu weiteren Markenverletzungen kommt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GRUR 2007, 708 wird teils auch als „GRUR 07, 708“, „GRUR 2007, S. 708“ oder „GRUR 07, S. 708“ zitiert.