wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GRUR 2004, 789

Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR),
Jahrgang: 2004, Seite: 789

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR 2004, 789:

Bundesgerichtshof, Urteil vom06.05.2004
- I ZR 2/03 -

Abmahnung wegen Verstoßes gegen Berufsordnung: Kein Anspruch des selbst beauftragten Rechtsanwalts auf Erstattung der Abmahnkosten

Beauftragt sich ein Rechtsanwalt selbst, um einen Verstoß gegen die Berufsordnung durch einen anderen Anwalt abzumahnen, so hat dieser keinen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle GRUR 2004, 789 wird teils auch als „GRUR 04, 789“, „GRUR 2004, S. 789“ oder „GRUR 04, S. 789“ zitiert.




Werbung