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Freitag, 29. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GRURPrax 2014, 357 (Joachim Jahn)

Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Praxis im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht (GRURPrax),
Jahrgang: 2014, Seite: 357, Entscheidungsbesprechung von Joachim Jahn

Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
GRURPrax 2014, 357 (Joachim Jahn):

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom10.07.2014
- C-421/13 -

Gestaltung der "Apple"-Flagship Stores kann als Marke eingetragen werden

Die Darstellung der Ausstattung einer Verkaufsstätte, wie beispielsweise eines "Apple"-Flagship Stores, kann unter bestimmten Voraussetzungen als Marke eingetragen werden. Eine solche Darstellung muss geeignet sein, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union. Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom27.06.2014
- 2 BvR 429/12 -

Verbot zur Veröffentlichung von Anklageschriften vor der Hauptverhandlung rechtmäßig

Der Straftatbestand des § 353 d Nr. 3 Strafgesetzbuch, der unter anderem verbietet, eine Anklageschrift im Wortlaut öffentlich mitzuteilen, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert wurde, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschied das Bundes­verfassungs­gericht im Anschluss an einen Beschluss des Ersten Senats aus dem Jahr 1985. In verfassungsgemäßer Weise soll dieser Straftatbestand nicht nur die Rechte des Angeklagten schützen, sondern auch verhindern, dass Verfahrens­beteiligte - insbesondere Laienrichter und Zeugen - in ihrer Unbefangenheit beeinträchtigt werden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GRURPrax 2014, 357 (Joachim Jahn) wird teils auch als „GRURPrax 14, 357“, „GRURPrax 2014, S. 357“ oder „GRURPrax 14, S. 357“ zitiert.




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