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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GRURInt 2014, 815

Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Internationaler Teil (GRURInt),
Jahrgang: 2014, Seite: 815

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRURInt 2014, 815:

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom19.06.2014
- C-217/13, C-218/13 -

EuGH: Zur Feststellung der Unter­scheidungs­kraft einer Marke kann eine Verbraucher­befragung durchgeführt werden

Um die Frage zu klären, ob eine Marke Unter­scheidungs­kraft besitzt, kann die zuständige Behörde eine Verbraucher­befragung durchführen. Deren Ergebnis entscheidet aber nicht allein über die Unter­scheidungs­kraft. Daher verbietet es sich einen allgemein geltenden bestimmten Prozentsatz festzulegen, ab dem von einer Unter­scheidungs­kraft auszugehen ist. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GRURInt 2014, 815 wird teils auch als „GRURInt 14, 815“, „GRURInt 2014, S. 815“ oder „GRURInt 14, S. 815“ zitiert.