Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRURInt 2014, 815
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Internationaler Teil (GRURInt),
Jahrgang: 2014, Seite: 815
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRURInt 2014, 815:
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom19.06.2014
- C-217/13, C-218/13 -
EuGH: Zur Feststellung der Unterscheidungskraft einer Marke kann eine Verbraucherbefragung durchgeführt werden
Um die Frage zu klären, ob eine Marke Unterscheidungskraft besitzt, kann die zuständige Behörde eine Verbraucherbefragung durchführen. Deren Ergebnis entscheidet aber nicht allein über die Unterscheidungskraft. Daher verbietet es sich einen allgemein geltenden bestimmten Prozentsatz festzulegen, ab dem von einer Unterscheidungskraft auszugehen ist. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GRURInt 2014, 815 wird teils auch als „GRURInt 14, 815“, „GRURInt 2014, S. 815“ oder „GRURInt 14, S. 815“ zitiert.