Werbung
Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRURInt 2005, 66
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Internationaler Teil (GRURInt),
Jahrgang: 2005, Seite: 66
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRURInt 2005, 66:
Bundesgerichtshof, Urteil vom11.03.2004
- I ZR 304/01 -
BGH: Internet-Auktionshaus haftet auch bei Fremdversteigerungen für Markenverletzung (BGH "Internetversteigerung I")
Der u.a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß der Betreiber einer Plattform für Versteigerungen im Internet auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn Anbieter auf dieser Plattform gefälschte Markenprodukte anbieten. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle GRURInt 2005, 66 wird teils auch als „GRURInt 05, 66“, „GRURInt 2005, S. 66“ oder „GRURInt 05, S. 66“ zitiert.