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Freitag, 29. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GRUR-RR 2017, 811

Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Rechtsprechungs-Report (GRUR-RR),
Jahrgang: 2017, Seite: 811

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR-RR 2017, 811:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom16.03.2017
- I-20 U 17/16 -

Privater und gewerblicher Betreiber eines WLAN-Hotspots muss jedenfalls nach erhaltener Abmahnung Hotspot durch Passwort sichern

Der Betreiber eines WLAN-Hotspots muss diesen jedenfalls nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer über den Anschluss begangenen Urheber­rechts­verletzung durch ein Passwort sichern. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betreiber privat oder gewerblich tätig ist. Unterlässt er eine Absicherung, kann dies eine Haftung auf Unterlassung nach sich ziehen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GRUR-RR 2017, 811 wird teils auch als „GRUR-RR 17, 811“, „GRUR-RR 2017, S. 811“ oder „GRUR-RR 17, S. 811“ zitiert.




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