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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR-RR 2017, 811
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Rechtsprechungs-Report (GRUR-RR),
Jahrgang: 2017, Seite: 811
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR-RR 2017, 811:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom16.03.2017
- I-20 U 17/16 -
Privater und gewerblicher Betreiber eines WLAN-Hotspots muss jedenfalls nach erhaltener Abmahnung Hotspot durch Passwort sichern
Der Betreiber eines WLAN-Hotspots muss diesen jedenfalls nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer über den Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung durch ein Passwort sichern. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betreiber privat oder gewerblich tätig ist. Unterlässt er eine Absicherung, kann dies eine Haftung auf Unterlassung nach sich ziehen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GRUR-RR 2017, 811 wird teils auch als „GRUR-RR 17, 811“, „GRUR-RR 2017, S. 811“ oder „GRUR-RR 17, S. 811“ zitiert.