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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR-RR 2014, 331
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Rechtsprechungs-Report (GRUR-RR),
Jahrgang: 2014, Seite: 331
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR-RR 2014, 331:
Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom19.03.2014
- 3 U 206/13 -
Fundstellen zu Testergebnissen in Werbung müssen deutlich lesbar sein
Beinhaltet eine Werbung die Angabe von Testergebnissen, so müssen die Fundstellen zu den Testergebnissen für den Verbraucher deutlich lesbar sein. Von einer unzureichenden Lesbarkeit kann etwa ausgegangen werden, wenn die Fundstellen nur in der Schriftgröße 4 verfasst sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GRUR-RR 2014, 331 wird teils auch als „GRUR-RR 14, 331“, „GRUR-RR 2014, S. 331“ oder „GRUR-RR 14, S. 331“ zitiert.