Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR-RR 2013, 466
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Rechtsprechungs-Report (GRUR-RR),
Jahrgang: 2013, Seite: 466
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR-RR 2013, 466:
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom29.05.2013
- 6 U 220/12 -
Internetseite über Bach-Blüten: Keine wettbewerbswidrige Absatzförderung bei bloßer Information der Öffentlichkeit über Bach-Blüten-Lehre
Informiert eine Internetseite leidglich über eine alternative Heilmethode, so stellt dies keine wettbewerbswidrige Absatzförderung dar. Dies gilt selbst dann, wenn ein Link zu einem Unternehmen gesetzt wird, welches Produkte zu der alternativen Heilmethode verkauft. Eine geschäftliche Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG ist darin nicht zusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle GRUR-RR 2013, 466 wird teils auch als „GRUR-RR 13, 466“, „GRUR-RR 2013, S. 466“ oder „GRUR-RR 13, S. 466“ zitiert.