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Freitag, 29. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GRUR-RR 2013, 246

Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Rechtsprechungs-Report (GRUR-RR),
Jahrgang: 2013, Seite: 246

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR-RR 2013, 246:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom22.03.2013
- 11 W 8/13 -

Ehemann haftet nicht für Teilnahme seiner Ehefrau an einer Internettauschbörse

Nimmt die Ehefrau des Anschlussinhabers an einer Tauschbörse teil und begeht dabei eine Urheberrechts­verletzung, so haftet der Anschlussinhaber nur unter dem Gesichtspunkt der Überwachungs­pflichtverletzung. Ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Urheberrechts­verletzung bestehen gegenüber der Ehefrau jedoch keine Kontrollpflichten. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GRUR-RR 2013, 246 wird teils auch als „GRUR-RR 13, 246“, „GRUR-RR 2013, S. 246“ oder „GRUR-RR 13, S. 246“ zitiert.




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