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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GRUR-RR 2013, 172
Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Rechtsprechungs-Report (GRUR-RR),
Jahrgang: 2013, Seite: 172
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR-RR 2013, 172:
Kammergericht Berlin, Urteil vom13.11.2012
- 5 U 30/12 -
Wettbewerbsverstöße bei Haustürgeschäften: Geschäftsführer einer Vertriebs-GmbH haftet regelmäßig nur für eigene begangene Rechtsverletzungen oder bei Kenntnis von Rechtsverletzungen durch andere
Werden im Rahmen von Haustürgeschäften durch Mitarbeiter einer Vertriebs-GmbH Wettbewerbsverstöße begangen, so haftet dafür grundsätzlich nur die GmbH. Eine persönliche Haftung des Geschäftsführers kommt regelmäßig nur dann in Betracht, wenn er selbst die Rechtsverletzungen begangen hat oder von solchen Kenntnis hat und die Möglichkeit besitzt, sie zu verhindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GRUR-RR 2013, 172 wird teils auch als „GRUR-RR 13, 172“, „GRUR-RR 2013, S. 172“ oder „GRUR-RR 13, S. 172“ zitiert.