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Samstag, 20. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GRUR-RR 2013, 125

Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Rechtsprechungs-Report (GRUR-RR),
Jahrgang: 2013, Seite: 125

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GRUR-RR 2013, 125:

Oberlandesgericht München, Urteil vom15.11.2012
- 29 U 1481/12 -

Boykottaufruf eines Verbraucher­schutzvereins gegen Betreiber einer Abofalle zulässig

Ruft ein Verbraucher­schutzverein die Verbraucher dazu auf, die Bank eines Betreibers einer Abofalle anzuschreiben, um die Sperrung des Kontos zu erreichen, so ist dies zulässig. Der Boykottaufruf ist vom Recht zur freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG) gedeckt. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GRUR-RR 2013, 125 wird teils auch als „GRUR-RR 13, 125“, „GRUR-RR 2013, S. 125“ oder „GRUR-RR 13, S. 125“ zitiert.



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