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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2020, 1621

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2020, Seite: 1621

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2020, 1621:

Bundesgerichtshof, Urteil vom02.09.2020
- VIII ZR 35/19 -

BGH: Dreijährige Sperrfrist für Eigen­bedarfs­kündigung nach Erwerb von Wohneigentum gilt nicht für geschiedene oder in Trennung lebende Ehegatten

Verkauft ein Hauseigentümer sein Einfamilienhaus an sein Kind und dessen Ehegatten, gilt die dreijährige Sperrfrist für eine Eigen­bedarfs­kündigung nach § 577 a BGB selbst dann nicht, wenn die Ehegatten geschieden oder in Trennung leben. Selbst geschiedene oder in Trennung lebende Ehegatten sind Familienangehörige im Sinne von § 577 a Abs. 1a Satz 2 BGB. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2020, 1621 wird teils auch als „GE 20, 1621“, „GE 2020, S. 1621“ oder „GE 20, S. 1621“ zitiert.