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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2020, 1246

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2020, Seite: 1246

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2020, 1246:

Bundesgerichtshof, Urteil vom28.05.2020
- III ZR 58/19 -

BGH: Pflicht des Notars zur Klärung der Ver­braucher­eigen­schaft eines der an Beurkundung Beteiligten

Ein Notar ist im Rahmen einer Beurkundung verpflichtet, die Ver­braucher­eigen­schaft der Beteiligten zu klären, wenn dieser Status nicht offensichtlich ist. Bestehen danach weiter Zweifel an der Ver­braucher­eigen­schaft, muss der Notar den Beteiligten wie einen Verbraucher behandeln und die Vorschrift des § 17 Abs. 2a BeurkG beachten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2020, 1246 wird teils auch als „GE 20, 1246“, „GE 2020, S. 1246“ oder „GE 20, S. 1246“ zitiert.




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