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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2019, 676

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2019, Seite: 676

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2019, 676:

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom14.03.2019
- 2-13 S 94/18 -

Übliche Dekoration des Treppenhauses mit Pflanzen muss in Wohnungs­eigentums­anlage geduldet werden

Ein Wohnungseigentümer darf grundsätzlich im üblichen Rahmen das Treppenhaus mit Pflanzen dekorieren. Eine erhebliche Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG liegt darin nicht. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2019, 676 wird teils auch als „GE 19, 676“, „GE 2019, S. 676“ oder „GE 19, S. 676“ zitiert.




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