Werbung
Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2019, 593
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2019, Seite: 593
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2019, 593:
Bundesgerichtshof, Urteil vom22.02.2019
- V ZR 136/18 -
BGH: Nachbargesetz von Baden-Württemberg schließt Verjährung des Anspruchs des Grundstückseigentümers auf Zurückschneiden von Ästen nicht aus
Der Anspruch des Grundstückseigentümers auf Zurückschneiden herüberragender Äste gemäß § 1004 Abs. 1 BGB ist nicht nach § 26 Abs. 3 des Nachbargesetzes von Baden-Württemberg (NRG BW) unverjährbar. Vielmehr unter liegt der Anspruch der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach §§ 195, 199 BGB. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle GE 2019, 593 wird teils auch als „GE 19, 593“, „GE 2019, S. 593“ oder „GE 19, S. 593“ zitiert.