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Dienstag, 23. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2019, 58

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2019, Seite: 58

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2019, 58:

Kammergericht Berlin, Urteil vom09.12.2014
- 9 U 38/14 -

Land Berlin haftet nicht für durch Wurzelwuchs eines Straßenbaums beschädigte Mauer

Kommt es durch den Wurzelwuchs eines Straßenbaums zu einer Beschädigung einer Mauer, so kann ein Berliner Grund­stücks­eigentümer dafür nicht das Land Berlin haftbar machen. Es besteht zum einen keine Pflicht des Landes zur regelmäßigen Kontrolle des Wurzelwuchses. Zum anderen muss ein Berliner Grund­stücks­eigentümer die durch Wurzeln ausgehende Störungen gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 des Berliner Straßengesetzes (StrG Bln) hinnehmen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2019, 58 wird teils auch als „GE 19, 58“, „GE 2019, S. 58“ oder „GE 19, S. 58“ zitiert.