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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2019, 538

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2019, Seite: 538

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2019, 538:

Bundesgerichtshof, Urteil vom16.11.2018
- V ZR 171/17 -

BGH: Für fehlende oder verzögerte Umsetzung eines Sanierungs­beschlusses haften weder die übrigen Wohnungseigentümer noch die Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft

Wird ein Sanierungsbeschluss nicht oder unvollständig umgesetzt und entsteht einem Wohnungseigentümer dadurch ein Schaden, so haften dafür nicht die übrigen Wohnungseigentümer oder die Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft. Vielmehr kann der Verwalter schadens­ersatz­pflichtig sein. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2019, 538 wird teils auch als „GE 19, 538“, „GE 2019, S. 538“ oder „GE 19, S. 538“ zitiert.