Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2019, 50
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2019, Seite: 50
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2019, 50:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom21.08.2018
- VIII ZR 186/17 -
BGH: Nutzung einer Mietwohnung als Ferien- bzw. Zweitwohnung rechtfertigt Eigenbedarfskündigung
Möchte der Eigentümer einer vermieteten Wohnung diese für sich oder seine Kinder als Ferien- bzw. Zweitwohnung nutzen, kann er eine Eigenbedarfskündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB aussprechen. Es ist nicht erforderlich, dass in der benötigten Wohnung der Lebensmittelpunkt geschaffen wird oder dass die Wohnung eine konkrete Mindestdauer genutzt werden muss. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle GE 2019, 50 wird teils auch als „GE 19, 50“, „GE 2019, S. 50“ oder „GE 19, S. 50“ zitiert.