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Freitag, 29. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2019, 199

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2019, Seite: 199

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2019, 199:

Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom20.12.2018
- 72 C 77/18 -

Rechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers haftet für Rückbau einer vom Voreigentümer vorgenommenen unzulässigen baulichen Veränderung

Hat ein früherer Wohnungseigentümer eine unzulässige bauliche Veränderung vorgenommen, so hat der Rechtsnachfolger des Eigentümers den Rückbau der Veränderung zu dulden. Obwohl der Rückbauanspruch gegen den früheren Eigentümer verjährt ist, haftet der Rechtsnachfolger als Zustandsstörer. Dies hat das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2019, 199 wird teils auch als „GE 19, 199“, „GE 2019, S. 199“ oder „GE 19, S. 199“ zitiert.




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