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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2019, 130

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2019, Seite: 130

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2019, 130:

Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom06.10.2017
- 4 C 143/17 -

Wohnungsmieter muss im Hausflur abgestelltes Schuhregal und abgestellte Waschmaschine entfernen

Stellt ein Wohnungsmieter im Hausflur ein Schuhregal und eine Waschmaschine ab, so steht dem Vermieter ein Anspruch auf Entfernung zu. Denn das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus ist nicht vom Mietvertrag umfasst und aus Brandschutzgründen unzulässig. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2019, 130 wird teils auch als „GE 19, 130“, „GE 2019, S. 130“ oder „GE 19, S. 130“ zitiert.