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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2019, 120
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2019, Seite: 120
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2019, 120:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.07.2018
- I ZR 152/17 -
BGH: Immobilienmakler trifft grundsätzlich keine Pflicht zur steuerrechtlichen Beratung im Rahmen eines Immobilienverkaufs
Ein Immobilienmakler ist grundsätzlich nicht verpflichtet, im Rahmen eines Immobilienverkaufs steuerrechtliche Fragen zu prüfen und seinen Kunden aufzuklären. Hat ein Immobilienverkäufer daher eine Steuernachzahlung zu leisten, weil er innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist aus § 23 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) seine Immobilie verkauft hat, so haftet dafür nicht der Immobilienmakler. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2019, 120 wird teils auch als „GE 19, 120“, „GE 2019, S. 120“ oder „GE 19, S. 120“ zitiert.