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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2018, 1464
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2018, Seite: 1464
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2018, 1464:
Bundesgerichtshof, Urteil vom14.09.2018
- V ZR 138/17 -
BGH: Auch nicht störendem Miteigentümer kann Wohnungseigentum entzogen werden
Auch wenn der Miteigentümer selbst nicht der Störer ist, kann ihm das Wohnungseigentum gemäß § 18 des Wohneigentumsgesetzes (WEG) entzogen werden. Er kann die endgültige Entziehung aber abwenden, wenn er den Miteigentumsanteil des störenden Miteigentümers erwirbt, den Miteigentümer aus der Wohnanlage entfernt und der Wohnungseigentümergemeinschaft die Kosten ersetzt, die durch die Durchsetzung der Entziehung entstanden sind. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2018, 1464 wird teils auch als „GE 18, 1464“, „GE 2018, S. 1464“ oder „GE 18, S. 1464“ zitiert.