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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2017, 664
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2017, Seite: 664
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2017, 664:
Amtsgericht Berlin-Wedding, Beschluss vom13.01.2017
- 13 C 1001/17 -
Vermieter darf Bürgen über Kündigung des Mieters aufgrund von Zahlungsrückständen informieren
Der Vermieter einer Wohnung ist berechtigt, den Bürgen des Mieters darüber zu informieren, dass der Mieter aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt wurde. Eine Verschwiegenheitspflicht des Vermieters besteht nicht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2017, 664 wird teils auch als „GE 17, 664“, „GE 2017, S. 664“ oder „GE 17, S. 664“ zitiert.