wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2017, 482

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2017, Seite: 482

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2017, 482:

Bundesgerichtshof, Urteil vom13.01.2017
- V ZR 138/16 -

BGH: Für Wohnungseigentümer als Mehr­heits­gesell­schafter und Geschäftsführer einer Gesellschaft besteht Stimmrechtsverbot bei Beschluss über Rechtsgeschäft mit der Gesellschaft

Soll im Rahmen einer Eigen­tümer­versamm­lung ein Beschluss über ein Rechtsgeschäft mit einer rechtsfähigen Gesellschaft entschieden werden, besteht für den Wohnungseigentümer, der Mehr­heits­gesell­schafter und Geschäftsführer der Gesellschaft ist, in entsprechender Anwendung von § 25 Abs. 5 des Wohn­eigen­tums­gesetzes (WEG) ein Stimmrechtsverbot. Denn es besteht die Gefahr eines Interes­sens­konflikts. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle GE 2017, 482 wird teils auch als „GE 17, 482“, „GE 2017, S. 482“ oder „GE 17, S. 482“ zitiert.




Werbung