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Dienstag, 16. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2017, 422

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2017, Seite: 422

Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
GE 2017, 422:

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom26.01.2017
- 21 C 55/16 -

Mieter hat keinen Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung der gesamten Wohnung

Dem Mieter steht kein Anspruch auf Zustimmung zu einer Untervermietung der gesamten Wohnung zu. Überlässt er die Wohnung unbefugt selbst Familienangehörigen oder Lebenspartnern, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung des Mietvertrags nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden. Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom01.03.2017
- 6 C 54/16 -

Kosten der regelmäßigen Graffitibeseitigung als sonstige Betriebskosten auf Wohnungsmieter umlegbar

Die Kosten einer regelmäßigen Graffitibeseitigung sind als sonstige Betriebskosten im Sinne von § 2 Nr. 17 der Betriebs­kosten­verordnung (BetrKV) umlegbar, wenn lediglich die Fassade vom Graffiti gereinigt wird, ohne die Substanz der Fassade zu erneuern. Durch die unwidersprochene Zahlung der Beseitigungskosten über mehrere Jahre hinweg, kann eine weitere Kostenart durch schlüssiges Verhalten vereinbart werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Neukölln hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2017, 422 wird teils auch als „GE 17, 422“, „GE 2017, S. 422“ oder „GE 17, S. 422“ zitiert.




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