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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2016, 909
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2016, Seite: 909
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2016, 909:
Bundesgerichtshof, Urteil vom26.04.2016
- VI ZR 467/15 -
BGH: Typischer Schadenseintritt im Rahmen einer alltäglichen, unentgeltlichen Gefälligkeit sowie Abdeckung des Schadens durch Versicherung des Geschädigten begründet keine Haftungsbeschränkung
Verursacht ein Nachbar im Rahmen einer Gefälligkeit einen Schaden, so ist seine Haftung nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ein typischer Schadenseintritt im Rahmen einer alltäglichen, unentgeltlichen Gefälligkeit unter Nachbarn sowie die Abdeckung des Schadens durch die Haftpflichtversicherung des Geschädigten begründet keine Haftungsbeschränkung. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2016, 909 wird teils auch als „GE 16, 909“, „GE 2016, S. 909“ oder „GE 16, S. 909“ zitiert.