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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2016, 854

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2016, Seite: 854

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2016, 854:

Bundesgerichtshof, Urteil vom11.05.2016
- VIII ZR 209/15 -

BGH: Einwendungs­aus­schluss umfasst auch generell nicht auf Mieter umlagefähige Kosten

Nach § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB muss ein Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Betriebs­kosten­abrechnung Einwendungen geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Einwendung dagegen richtet, dass die Neben­kosten­abrechnung generell nicht umlagefähige Kosten enthält. Der Einwendungs­aus­schluss des § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB umfasst daher auch generell nicht auf den Mieter umlagefähige Kosten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2016, 854 wird teils auch als „GE 16, 854“, „GE 2016, S. 854“ oder „GE 16, S. 854“ zitiert.




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