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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2016, 854
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2016, Seite: 854
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2016, 854:
Bundesgerichtshof, Urteil vom11.05.2016
- VIII ZR 209/15 -
BGH: Einwendungsausschluss umfasst auch generell nicht auf Mieter umlagefähige Kosten
Nach § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB muss ein Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung Einwendungen geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Einwendung dagegen richtet, dass die Nebenkostenabrechnung generell nicht umlagefähige Kosten enthält. Der Einwendungsausschluss des § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB umfasst daher auch generell nicht auf den Mieter umlagefähige Kosten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2016, 854 wird teils auch als „GE 16, 854“, „GE 2016, S. 854“ oder „GE 16, S. 854“ zitiert.