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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2016, 795

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2016, Seite: 795

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2016, 795:

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom17.12.2015
- 2-09 S 45/11 -

Wohneigentumsrecht: Anbringen von Fenstern und Lichtspots stellt genehmigungs­pflichtige bauliche Veränderung dar

Bringt ein Wohnungseigentümer Fenster und Lichtspots an, so liegt darin eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 WEG, die von den davon betroffenen Wohnungseigentümern genehmigt werden muss. Liegt die Genehmigung nicht vor, können die betroffenen Wohnungseigentümer auf Beseitigung klagen. Ist der Beseitigungs­anspruch verjährt, so wird dadurch die bauliche Veränderung nicht legalisiert. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2016, 795 wird teils auch als „GE 16, 795“, „GE 2016, S. 795“ oder „GE 16, S. 795“ zitiert.




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