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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2016, 519

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2016, Seite: 519

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2016, 519:

Bundesgerichtshof, Urteil vom18.12.2015
- V ZR 191/14 -

BGH: Zwangsverwalter steht gegenüber Inhaber eines Wohnungsrechts kein Herausgabeanspruch zu

Die unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung über ein Grundstück begründet kein Herausgabeanspruch des Zwangsverwalters gegen einen Wohnungs­rechts­inhaber. Ein Zwangsverwalter kann daher vom Inhaber des Wohnungsrechts nicht die Herausgabe der in seinem Besitz befindlichen Räume verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2016, 519 wird teils auch als „GE 16, 519“, „GE 2016, S. 519“ oder „GE 16, S. 519“ zitiert.