Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2016, 327
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2016, Seite: 327
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2016, 327:
Kammergericht Berlin, Beschluss vom01.02.2016
- 3 Ws (B) 29/16, 3 Ws (B) 29/16 - 162 Ss 137/15 -
Jeder Bewohner einer Wohngemeinschaft oder eines Wohnheims darf Zutritt zu Räumen für Dritte erlauben
Jeder Bewohner einer Wohngemeinschaft oder eines Wohnheims darf darüber entschieden, wem er Zutritt zu den Räumen gestattet. Die Zustimmung aller ist nicht erforderlich. Daher steht den übrigen Bewohnern grundsätzlich kein Widerspruchsrecht zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2016, 327 wird teils auch als „GE 16, 327“, „GE 2016, S. 327“ oder „GE 16, S. 327“ zitiert.