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Freitag, 29. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2016, 189

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2016, Seite: 189

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2016, 189:

Bundesgerichtshof, Urteil vom25.11.2015
- XII ZR 114/14 -

BGH: Änderung der Miethöhe bedarf stets der Schriftform

Ändern die Miet­vertrags­parteien die Höhe der Miete, so bedarf dies stets der Schriftform. Voraussetzung ist aber, dass die Änderung der Miethöhe für mindestens ein Jahr erfolgt und vom Vermieter nicht jederzeit widerrufen werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2016, 189 wird teils auch als „GE 16, 189“, „GE 2016, S. 189“ oder „GE 16, S. 189“ zitiert.




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