Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2016, 1272
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2016, Seite: 1272
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2016, 1272:
Bundesgerichtshof, Urteil vom24.08.2016
- VIII ZR 261/15 -
BGH: Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs setzt vollständigen Ausgleich der Mietrückstände voraus
Wird einem Wohnungsmieter wegen Zahlungsverzugs fristlos gekündigt, so wird die Kündigung nur dann gemäß § 543 Abs. 2 Satz 2, § 543 Abs. 2 Satz 3 oder § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB unwirksam, wenn der Mieter die Rückstände vollständig ausgleicht. Verbleibt dagegen eine Restforderung, kann der Vermieter erfolgreich auf Räumung der Wohnung klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2016, 1272 wird teils auch als „GE 16, 1272“, „GE 2016, S. 1272“ oder „GE 16, S. 1272“ zitiert.